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21.11.2024
21.11.2024
10158 Oberlandesgericht Oldenburg

Auch Enkel und Urenkel sind als "unsere gemeinsamen Abkömmlinge" in Testament anzusehen

10.01.2020Geben Eheleute in ihrem gemeinsamen Testament an, dass Erben des Letztversterbenden "unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge zu gleichen Anteilen" sein sollen, umfasst diese "Abkömmlinge" nicht nur die gemeinsamen Kinder, sondern auch Enkel und Urenkel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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