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21.02.2025
21.02.2025
25297 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Auch bei Selbstöffnung ist die Berichterstattung über intime Beziehungen von Profifußballer eingeschränkt

07.02.2025Der Pressesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden, dass der Umfang sog. Selbstöffnung gerade im Hinblick auf intime Beziehungen des Betroffenen eher eng zu ziehen ist. Nicht jede Angabe über eine bestimmte Beziehung führt dazu, dass nunmehr über sämtliche (weitere) Beziehungen des Betroffenen berichtet werden darf. Die Berufung des beklagten Verlagshauses und der Autoren der streitgegen­ständlichen Artikel gegen das überwiegend stattgebende landgerichtliche Urteil wurde zum großen Teil zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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