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06.07.2024
06.07.2024
23741 Landesarbeitsgericht Köln

Auch in Eilfällen keine Entscheidungs­kompetenz der Einigungsstelle vor formeller Rechtskraft des gerichtlichen Einsetzungs­beschlusses

24.05.2024Eine im Verfahren nach § 100 Arbeits­gerichts­gesetz gerichtlich eingesetzte betriebliche Einigungsstelle ist erst mit der formellen Wirksamkeit des arbeits­gerichtlichen Beschlusses wirksam errichtet. Wird sie gleichwohl vorher tätig, kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht durch einen Spruch ersetzen. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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