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21.11.2024
21.11.2024
15606 Verwaltungsgericht Braunschweig

Auch keine Fahrrad-Demo auf der A 2

04.06.2021Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Keine A 39 - kein Gewerbegebiet Scheppau - Verkehrswende jetzt" darf nicht auf der geplanten Route über die Bundesautobahn 2 und weiter auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse durchgeführt werden. Die dahin gehende Auflage des Landkreises Helmstedt ist voraussichtlich - also nach der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung - rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Gestern hatte das Gericht bereits den Eilantrag eines anderen Veranstalters abgelehnt, der gegen die Auflage des Landkreises Gifhorn gerichtet war, dass die Fahrrad-Demo nicht auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Weyhausen stattfinden dürfe.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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