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21.11.2024
21.11.2024
23758 Oberverwaltungsgericht Münster

Auch nicht essbare Wursthüllen und Verschlussclipse gehören zur Füllmenge fertigverpackter Leberwurst

28.05.2024Das Ober­verwaltungs­gericht Münster hat entschieden, dass auch nicht essbare Wursthüllen und -clipse zur Füllmenge fertigverpackter Leberwurst gehören, und eine Unter­sagungs­verfügung des Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW aufgehoben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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