wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
12503 Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Auf Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt sind nur themenbezogene Kommentare zulässig

03.11.2020Die Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt stellt ein Telemedienangebot im Sinne von § 11 d des Rund­funk­staats­vertrags (RStV) dar. Da die Telemedien nach § 11 d Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV journalistisch-redaktionell veranlasst sein müssen, sind auf der Facebook-Seite nur themenbezogene Kommentare zulässig. Nicht themenbezogene Kommentare müssen daher von der Rundfunkanstalt gelöscht werden. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Auf_Facebook-Seite_einer_oeffentlich-rechtlichen_Rundfunkanstalt_sind_nur_themenbezogene_Kommentare