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30.06.2024
30.06.2024
23945 Bundesgerichtshof

Auf bloße Vermutungen zu Tatfolgen kann keine Strafverschärfung gestützt werden

25.06.2024Auf bloße Vermutungen zu Tatfolgen kann eine Strafverschärfung nicht gestützt werden. Der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern soll vor der abstrakten Gefährdung des Kindeswohls schützen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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