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16.09.2024
16.09.2024
24311 Kanzlei am Südstern

Auf dem Carsharing Parkplatz geparkt, aber vor dem Abschleppwagen dagewesen

31.07.2024Am 20. Februar 2024 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 14 K 491/23) in einem Fall, der die rechtmäßige Abschleppung eines privat geparkten Fahrzeugs von einem Carsharing-Parkplatz betraf. Die Klägerin hatte ihren Pkw auf einem durch Verkehrsschilder gekennzeichneten Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge abgestellt und musste die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppwagens sowie Verwaltungsgebühren tragen, obwohl sie ihr Fahrzeug vor dem tatsächlichen Abschleppen entfernt hatte.Die Klägerin stellte ihr Fahrzeug auf einem Carsharing-Parkplatz ab, um ihr Kind zum Schwimmunterricht zu bringen. Laut dem Abschlepp-Protokoll parkte die Klägerin ihren Pkw um 12:02 Uhr auf der genannten Fläche. Ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung der ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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