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02.04.2025
02.04.2025
25623 Rechtsanwalt Dr. Drees

Aufhebungsvertrag bei Insolvenzverfahren: Abfindung sichern und Sperrzeit vermeiden

01.04.2025Ist es möglich, einen Aufhebungsvertrag im Insolvenzfall zu schließen?Arbeitsverträge bleiben auch in einer Insolvenz des Arbeitgebers zunächst wirksam. Dies ist in § 108 InsO geregelt. Das bedeutet gleichzeitig, dass Sie noch einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsver­hältnisses schließen können.Allerdings hat der Insolvenzverwalter grundsätzlich das Recht zur betriebsbedingten Kündigung. Wenn nicht im Tarif- oder Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart ist, bestimmt § 113 InsO die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Monatsende.Lesen Sie hier mehr zur Kündigung im Insolvenzverfahren.Aufgrund dieses besonderen Kündigungsrechts des Insolvenzverwalters ist der Aufhebungsvertrag in der Insolvenz eine ernst zu nehmende ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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