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21.11.2024
21.11.2024
24558 vom Berg Rechtsanwälte

Augen auf beim Bilderkauf

11.02.2023Wer versichert Kunst?Ein Bild, gemalt von Pablo Picasso, ist Kunst. Nach dem deutschen Recht ist dieses Bild aber auch eine Sache im Sinne des § 90 BGB. Daran wird deutlich, dass die Versicherung von Kunst, soweit es sich um körperliche Gegenstände handelt, grundsätzlich nach denselben Kriterien zu beurteilen ist, wie Gegenstände im Rahmen einer allseits bekannten Hausratsver­sicherung.Der Unterschied zwischen Hausrat und Kunst liegt auf der Hand. Es ist der erheblich gesteigerte Vermögenswert, den Kunstgegenstände in aller Regel im Verhältnis zu gewöhnlichem Hausrat haben.Die Kunstversicherung ist also im Bereich der Individual­versicherung zu der Gruppe der Sachversicherungen zu zählen. Daher gibt es verschiedene gewerbliche ...Weiterlesen auf kunstrechtblog.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kunstrechtblog.de
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