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21.11.2024
21.11.2024
16183 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende dürfen nicht nach Italien rücküberstellt werden

02.08.2021Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rücküberstellung dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen durch zwei bekannt gegebene Urteile entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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