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21.11.2024
21.11.2024
19728 Bundesverwaltungsgericht

Ausgang­sbeschränkung nach der Bayerischen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung in der Fassung vom März 2020 war unverhältnismäßig

23.11.2022Die Regelungen der Bayerischen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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