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21.11.2024
21.11.2024
13113 Bundesfinanzhof

Ausländische Stipendien für Gastärzte können deutscher Einkommensteuer unterliegen

23.12.2020Stipendien, die einem ausländischen Gastarzt von seinem Heimatland für eine Facharzt­weiterbildung in Deutschland gezahlt werden, können der Einkommensteuer unterliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 08.07.2020 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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