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19.09.2024
19.09.2024
24626 Verwaltungsgericht Stade

Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes darf nicht vollzogen werden

22.07.2024Mit Beschluss vom 26. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade in dem Verfahren 1 B 896/24 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine vom Landkreis Stade unter Anordnung des Sofortvollzugs erlassene Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes wiederhergestellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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