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21.11.2024
21.11.2024
23890 Landgericht Berlin

Ausreichende Bemühungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum bei 244 vergeblichen Wohnungsbewerbungen innerhalb von 2 ½ Jahren

19.06.2024Wer als Mieter in Berlin innerhalb von zweieinhalb Jahren 244 vergebliche Wohnungsbewerbungen hatte, kommt seiner Obliegenheit zur Beschaffung von Ersatzwohnraum ausreichend nach. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass durch die Existenz der Mieten­begrenzungs­verordnung, der Kappungs­grenzen­verordnung und der Kündigungs­schutz­klausel-Verordnung das Bestehen einer Wohnungsnot in Berlin feststeht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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