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21.11.2024
21.11.2024
15598 Amtsgericht München

Ausübung der verbotenen Prostitution führt nach Bewährungswiderruf nur noch zu einer Geldstrafe

04.06.2021Am 20.05.2021 verurteilte das Amtsgericht München eine 31jährige Prostituierte wegen Ausübung der verbotenen Prostitution in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 EuroWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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