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14.03.2025
14.03.2025
25495 Amtsgericht München

Autokäufer hat bei Nichtlieferung des bestellten Elektroautos Anspruch auf Schadensersatz wegen geringerem Umweltbonus

12.03.2025Kann ein Autohaus ein bestelltes Elektroauto innerhalb einer gesetzten Frist nicht liefern und hat der Kunde daher das Recht von dem Vertrag zurückzutreten und muss sich in der Folge um eine Ersatzbeschaffung kümmern, dann hat der Kunde, wenn sich der Umweltbonus inzwischen verringert hat, einen Anspruch auf die Differenz gegen das Autohaus. Dies entschied das Amtsgericht München.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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