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01.04.2025
01.04.2025
25574 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Automatenshops dürfen uneingeschränkt geöffnet bleiben

25.03.2025Das Niedersächsische Oberverwal­tungsgericht hat die aufschiebende Wirkung einer Klage der Betreiberin eines „Automatenshops“ gegen die Beschränkung der Öffnung an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden durch die Stadt Papenburg wiederhergestellt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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