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26.12.2024
26.12.2024
25064 Bundesarbeitsgericht

Fehlender Zugang der Einladung zum Vor­stellungs­gespräch spricht nicht zwingend für Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers

13.12.2024Der fehlende Zugang der Einladung zum Vor­stellungs­gespräch spricht nicht zwingend für eine Diskriminierung der schwerbehinderten Bewerbers. Die Vermutungswirkung des § 22 AGG greift nicht, wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass er die Einladung abgesendet hat. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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