wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.12.2024
21.12.2024
22918 Anwaltskanzlei Lenné

BAG: Hetzerei über Kollegen in WhatsApp-Gruppe kann Kündigung rechtfertigen

24.11.2023Wer in privaten Chat-Gruppen beleidigende, rassistische oder sexistische Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen trifft, kann fristlos gekündigt werden. Nicht immer gilt hier der Schutz der vertraulichen Kommunikation. So lautet der Beschluss des Bundesarbeits­gerichts (BAG), das sich erstmals mit der Frage auseinandersetzen musste, ob eine kleine, private WhatsApp-Gruppe als geschützter Raum anzusehen ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen geäußert werden können.Hetzereien über Vorgesetzten in privater WhatsApp-GruppeIm betreffenden Fall ging es um eine private WhatsApp-Gruppe von sieben befreundeten Arbeitskollegen, die bei der Fluggesellschaft TUIfly angestellt waren. Im Zentrum des Verfahrens ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
www.anwalt-leverkusen.de mehr von www.anwalt-leverkusen.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/BAG_Hetzerei_ueber_Kollegen_in_WhatsApp-Gruppe_kann_Kuendigung_rechtfertigen