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21.11.2024
21.11.2024
15708 Bundesarbeitsgericht

BAG: "Ran an den Speck"-Redakteur zu Recht abgemahnt

17.06.2021Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriften­redakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner arbeits­vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Nachricht anzuzeigen hat, soll dem Verlag regelmäßig die Prüfung ermöglichen, ob seine berechtigten Interessen durch die beabsichtigte Veröffentlichung beeinträchtigt werden. Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Anzeigepflicht, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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