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24.12.2024
24.12.2024
25108 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

BAG bestätigt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung einer Headset-Pflicht

23.12.2024Bundesarbeits­gericht (1. Senat), Beschluss vom 16.07.2024, Aktenzeichen 1 ABR 16/23 Amtlicher Leitsatz: Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. Absatz 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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