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18.12.2024
18.12.2024
25077 Anwaltskanzlei Lenné

BAG zu Hinterblie­benenrente: Spätehenklausel ist unzulässig

17.12.2024Eine Klausel, die eine betriebliche Hinterblie­benenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach dem 62. Lebensjahr geschlossen wurde, ist unzulässig. So lautet ein Urteil des Bundesarbeits­gerichts, mit dem die Richter die Rechte von Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen stärken. Die betriebliche Altersversorgung soll nicht nur den Arbeitnehmer selbst im Alter absichern, sondern auch dessen Hinterbliebene.In dem betreffenden Fall hatte eine Frau gegen den Arbeitgeber ihres Ehemannes geklagt. Das Ehepaar hatte 2005 geheiratet, als der Mann bereits 65 Jahre alt war. Nachdem der Ehemann 2008 verstorben war, forderte die Witwe die betriebliche Hinterblie­benenrente ein. Doch der Arbeitgeber lehnte die Zahlung ab. Er verwies dabei auf eine sog. ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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