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03.12.2024
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18317 Bundesfinanzhof

BFH: Vertraglich auf Mieter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerlich hinzuzurechnen

22.04.2022Mit Urteil vom hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, zur Miete gehört und deshalb gewerbe­steuerrechtlich dem Gewinn z.T. hinzuzurechnen ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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