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21.11.2024
21.11.2024
12353 Bundesfinanzhof

BFH zur ersten Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

09.10.2020Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungs­zeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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