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16.09.2024
16.09.2024
24384 GSP Dr. Glaser & Scheidt

BGH: „Die erklärte Auflassung muss nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden.“[1]

13.08.2024Es kommt immer häufiger vor, dass Eltern zu Lebzeiten den Kindern das gemeinsame Grundstück übertragen und für sich einen lebenslangen Nießbrauch einräumen. Für den juristischen Laien scheint dieses Rechtsgeschäft als ein schönes Geschenk, jedoch ist der Minderjährige in der Rechtspraxis zu schützen, um rechtliche Nachteile und Verpflichtungen zu vermeiden. Es kann sein, dass die Vertretung […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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