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03.12.2024
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11225 Bundesgerichtshof

BGH: Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemein­schafts­eigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln

12.05.2020Die Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemein­schafts­eigentum entbindet den WEG-Verwalter nicht von seiner Pflicht, das Vorliegen von Mängeln und wie diese zu beseitigen sind zu prüfen. Verletzt er diese Pflicht, kann dies einen Schadens­ersatz­anspruch begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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