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21.11.2024
21.11.2024
10311 Bundesgerichtshof

BGH: Nutzung einer Teil­eigentums­einheit als Eisdiele mit Bestuhlung entspricht nicht erlaubter Nutzung als "Laden" gemäß Teilungserklärung

31.01.2020Wird eine Teil­eigentums­einheit als Eisdiele mit Bestuhlung genutzt, so entspricht dies nicht mehr der nach der Teilungserklärung erlaubten Nutzung als "Laden". Eine Eisdiele mit Bestuhlung ist als Gaststätte zu vergleichen. Von einer Eisdiele mit Bestuhlung geht eine größere Störung aus als von einem Laden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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