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23.09.2024
23.09.2024
24670 Bundesgerichtshof

BGH: Wohnungseigentümer kann Beklagten wegen Änderungen des Wohneigentumsrechts auswechseln

23.09.2024Hat ein Wohnungseigentümer vor Änderung des Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 Klage gegen den Verwalter auf Erstellung der Jahresabrechnung erhoben, kann er seine Klage gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft umstellen. Nach neuem Recht ist die Klage nämlich nur noch gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu richten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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