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02.04.2025
02.04.2025
25610 Bundesgerichtshof

BGH klärt den Begriff der Hecke im Nachbarstreit um eine Bambushecke

31.03.2025Der Bundesgerichtshof hatte einen Nachbarstreit aus Hessen, um Bambus zu entscheiden und einige Feststellungen getroffen: An der Grundstücksgrenze gepflanzter Bambus kann eine "Hecke" sein. Für Hecken, die einen Grenzabstand von 0,75 m einhalten, gibt es in Hessen keine Höhenbegrenzung. Und wenn die Höhe der Hecke gemessen wird, wird auf dem Grundstück gemessen, wo die Pflanzen sind und der Stamm aus der Erde tritt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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