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08.09.2024
08.09.2024
24172 Bundesgerichtshof

BGH zu dem in den Vorschriften zur Ausnahme von der Kündigungs­beschränkung bei einem Wohnungserwerb und zur Eigen­bedarfs­kündigung verwendeten Begriff der Familienangehörigen – hier: Cousins

12.07.2024Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass als Familienangehörige im Sinne des § 577 a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungs­beschränkung bei einem Wohnungserwerb) - ebenso wie im Falle der Eigen­bedarfs­kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - ausschließlich diejenigen Personen anzusehen sind, denen ein Zeugnis­verweigerungs­recht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Cousins zählen hierzu nicht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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