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07.07.2024
07.07.2024
24103 Rechtsanwalt Aßmann

BSG: Impfschaden kann Arbeitsunfall sein!

04.07.2024BSG: Impfschaden kann Arbeitsunfall sein!04.07.2024Werden Arbeitnehmer im Betrieb geimpft, kann dies unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem brandaktuellen Urteil vom 27.6.2024 entschiedenIn dem Fall ging es um einen Krankenhauskoch, der - wie heutzutage verbreitet - nicht beim Krankenhauses, sondern bei einem Cateringunternehmen angestellt war, das die Krankenhausküche betrieb. Er nahm an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) teil. Jahre später traten Fieberschübe auf, die der Koch auf die Impfung zurückführte. Die in Anspruch genommene Berufsgenos­senschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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