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21.11.2024
21.11.2024
10464 Bundessozialgericht

BSG: Sperrzeit wegen verspäteter Arbeit­suchend­meldung beginnt mit Eintritt der Beschäfti­gungs­losig­keit

21.02.2020Die einwöchige Sperrzeit wegen einer verspäteten Arbeit­suchend­meldung beginnt nicht mit der verspäteten Meldung, sondern mit Eintritt der Beschäfti­gungs­losig­keit. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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