wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
03.12.2024
03.12.2024
18605 Bundesverfassungsgericht

BVerfG: Obergrenzen für Immobilien von Hartz IV-Empfängern mit Grundgesetz vereinbar

03.06.2022Der Erste Senat des Bundes­verfassungs­gericht hat auf eine Vorlage entschieden, dass § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darin geht es um Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von Wohneigentum.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/BVerfG_Obergrenzen_fuer_Immobilien_von_Hartz_IV-Empfaengern_mit_Grundgesetz_vereinbar