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21.11.2024
21.11.2024
19931 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

„Bad Bank“ der WestLB haftet nicht für Steuerschulden aus Cum/Ex-Geschäften

04.01.2023Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Klage der WestLB-Nachfolge­gesellschaft gegen die Erste Abwicklungs­gesellschaft (sog. Bad-Bank) auf Freistellung von Steuer­verbindlichkeiten aus sog. Cum/Ex-Geschäften abgewiesen. Die Parteien streiten darüber, ob Steuer­verbindlichkeiten der Klägerin im Rahmen der Umstrukturierung und Übertragung des Unter­nehmens­bereichs „Kapitalmarkt­geschäft“ von der Beklagten übernommen wurden. Das Landgericht hatte der Klägerin eine Forderung in Höhe von rund einer Mrd. Euro zugesprochen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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