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21.11.2024
21.11.2024
12673 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Bahn darf Mietfahrräder nicht im öffentlichen Straßenraum von Düsseldorf abstellen

24.11.2020Die „Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht heute im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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