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31.03.2025
31.03.2025
25587 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bank muss Rechtsanwaltskosten eines Kunden nach Geldwäsche­verdachts­meldung nicht zahlen

26.03.2025Die Bank muss Rechtsanwaltskosten des Bankkunden nach Geldwäsche­verdachts­meldung nicht zahlen. Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Die Bank habe sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts weder im Verzug befunden noch liege eine Pflichtverletzung vor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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