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31.03.2025
31.03.2025
25596 Amtsgericht München

Bankkunde hat nach Phishing keinen Anspruch gegen die Bank auf Ersatz nicht autorisierter Abbuchungen bei grober Fahrlässigkeit

27.03.2025Ein Bankkunde hat nach einer Phishing-Attacke keinen Anspruch gegen seine Bank auf Ersatz nicht autorisierter Abbuchungen, wenn er seine Kontodaten grob fahrlässig herausgegeben hat. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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