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05.04.2025
05.04.2025
25640 Hessisches Landessozialgericht

Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt

04.04.2025Einfache Arbeiten auf dem Bau sind grundsätzlich keine selbstständige Tätigkeit Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialver­sicherungs­beiträge zu entrichten haben. Dies entschied in drei heute veröffentlichten Urteilen der 8. Senat des Hessischen Landessozi­algerichts.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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