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12.04.2025
12.04.2025
25661 Amtsgericht München

Baufirma muss wegen Verstoß gegen Verkehrssi­cherungspflichten einem Radfahrer 300 Euro Schmerzensgeld zahlen

08.04.2025Ein Radfahrer, der in München im Baustellenbereich stürzte, hat Anspruch auf Schmerzengeld. Die Baufirma hat gegen ihre Verkehrssi­cherungspflicht verstoßen. Da die Gefahr aber für jedermann sichtbar war, muss sich der Radfahrer ein erhebliches Mitverschulen anrechnen lassen. Das Amtsgericht München hielt 300 Euro Schmerzensgeld für angemessen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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