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21.11.2024
21.11.2024
15273 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Baugenehmigung zu reinen Wohnzwecken deckt keine Nutzung als Ferienwohnung

26.05.2021Eine Baugenehmigung zu reinen Wohnzwecken deckt nicht die Nutzung der Räumlichkeiten als Ferienwohnung. Die Nutzung als Ferienwohnung stellt keine Wohnnutzung dar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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