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21.11.2024
21.11.2024
22433 Oberlandesgericht Saarbrücken

Bauvertraglich geregelte Ausführungszeit beginnend mit Baugenehmigung oder Abruf der Leistung durch den Bauherrn stellt keine Leistungs­zeit­bestimmung dar

24.11.2023Ist in einem Bauvertrag eine Ausführungszeit geregelt, die sowohl auf die Erteilung der Baugenehmigung als auch auf den Abruf der Leistung durch den Bauherrn abstellt, liegt keine nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausreichende Leistungs­zeit­bestimmung vor. Eine Mahnung für den Eintritt des Verzugs ist daher nicht entbehrlich. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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