wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
18001 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

BayVGH: Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

04.03.2022Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gemäß § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen- Ausnahmeverordnung (SchAusnV) in der Fassung vom 14. Januar 2022 als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft und vorläufig festgestellt, dass ein in der Stadt Augsburg wohnhafte Antragsteller für sechs Monate als genesen gilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/BayVGH_Verkuerzung_des_Genesenenstatus_voraussichtlich_rechtswidrig