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16.09.2024
16.09.2024
24380 Verwaltungsgericht München

Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die Öffentlichkeit informieren

13.08.2024Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage des bayerischen Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), abgewiesen. Danach darf das BayLfV die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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