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14.11.2024
14.11.2024
24922 Verwaltungsgericht Berlin

Beabsichtigter Verkauf von neugebauten Wohnraum rechtfertigt keinen Leerstand von über drei Monaten

13.11.2024Der beabsichtigte Verkauf von neugeschaffenen Wohnraum rechtfertigt keinen Leerstand von über drei Monaten. Insofern kann eine Wohnungs­zuführungs­aufforderung ergehen. Zudem gilt das Zweck­entfremdungs­verbot auch für Neubauten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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