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04.12.2024
04.12.2024
25001 Landgericht Berlin

Bedarf nur eines Zimmers einer Wohnung rechtfertigt keine Eigen­bedarfs­kündigung

29.11.2024Will ein Vermieter nur ein Zimmer einer Wohnung als Arbeitszimmer in seine benachbarte Wohnung integrieren, so liegt nur ein Teilbedarf vor, welcher eine Eigen­bedarfs­kündigung nicht rechtfertigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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