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21.11.2024
21.11.2024
24620 Oberlandesgericht Celle

Befreiung von Maskenpflicht: Aus Internet heruntergeladenes und mit "Ärztliches Attest" betiteltes Formular als unrichtiges Gesundheitszeugnis

13.09.2024Wer sich aus dem Internet ein mit "Ärztliches Attest" betiteltes Formular herunterlädt und dort seinen Namen einträgt, um sich somit von der Maskenpflicht zu befreien, kann sich wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheits­zeugnisses gemäß § 279 StGB strafbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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