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23.09.2024
23.09.2024
24669 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Befreiung von Maskenpflicht: Strafbarkeit wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheits­zeugnisses setzt Unwahrheit über Gesundheitszustand voraus

23.09.2024Wer ein aus dem Internet ein mit "Ärztliches Attest" überschriebene Bescheinigung eines Arztes herunterlädt, um damit eine Befreiung von der Maskenpflicht zu erreichen, macht sich nur dann wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheits­zeugnisses nach § 279 StGB strafbar, wenn das Gesundheitszeugnis eine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand macht. Es kommt nicht darauf an, ob eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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