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19.09.2024
19.09.2024
24645 Verwaltungsgericht Köln

Begrenzung von Corona-Überbrückungshilfe auf maximal 54,5 Millionen EUR ist rechtmäßig

18.09.2024Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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