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16.09.2024
16.09.2024
24494 Landgericht Berlin II

Begründungsmittel zur Mieterhöhung kann vertraglich auf Mietspiegel begrenzt werden

02.09.2024Mietvertraglich kann vereinbart werden, dass zur Begründung einer Mieterhöhung nur auf den Mietspiegel Bezug genommen werden darf. Ist der Mietspiegel wirksam, so ist ein mit Vergleichswohnungen begründetes Miet­erhöhungs­verlangen formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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